Archäologische Denkmäler bilden die unterste, unterirdische Etage der zeitgenössischen Kulturlandschaft, in der wir die Quellen und Ursachen ihrer späteren Veränderungen finden können. Versteckt in Wolins Land sind die reichen Wissensressourcen über Geschichte, Kultur und Alltag in der frühmittelalterlichen Hafenstadt eine fragile Materie, die ständig unwiederbringlichen Zerstörungen ausgesetzt ist. Es ist unsere Pflicht, diese Substanz zu schützen und sie für künftige Generationen zu bewahren. Wir dürfen nicht vergessen, dass das kulturelle Erbe nicht wiederhergestellt werden kann. Einmal zerstört, ist es für immer verloren.
Was sind also die guten Praktiken?
In Gebieten, die in das Denkmalregister eingetragen sind, ist für die Ausführung von Bauarbeiten eine Genehmigung des Woiwodschaftsamtes für Denkmalpflege erforderlich. Wenn die Bauarbeiten ohne die erforderliche Genehmigung oder in einer Weise ausgeführt werden, die mit dem in der Genehmigung enthaltenen Umfang und den Bedingungen nicht vereinbar ist, wird der Bauherr mit einer Geldstrafe belegt und der Woiwodschaftsdenkmalpfleger hat das Recht, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Denkmals auf Kosten des Täters anzuordnen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Gebiet oder das Objekt, auf dem bzw. an der Sie Bauarbeiten ausführen wollen, rechtlich geschützt ist, kommen Sie zu kostenlosen Beratungen zu uns. Denken Sie daran, dass unter anderem das Gebiet der Altstadt in Wolin unter strengem Denkmalschutz steht, und es ist unsere Pflicht, es zu schützen.
Im Falle des Auffindens von Überresten des Kulturerbes während der Bauarbeiten ist es notwendig, die weiteren Arbeiten einzustellen, das entdeckte Objekt zu sichern und unverzüglich den Woiwodschaftsdenkmalpfleger zu benachrichtigen oder uns diese Angelegenheit zu melden. Wir werden versuchen, Ihnen zuverlässige Hilfe zu bieten und werden Ihnen sagen, was zu tun ist.
Wenn Sie einen Gegenstand finden, bei dem es sich um ein Denkmal handeln könnte, sollten Sie den Gegenstand sichern, den Fundort markieren und diese Tatsache unverzüglich dem Woiwodschaftsdenkmalpfleger oder dem Museum melden!
Denken Sie daran, dass Sie für die Suche nach Denkmälern eine Genehmigung des Woiwodschaftsdenkmalpflegers benötigen.